Honorar/Kosten

Heilpraktiker für Psychotherapie rechnen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab, weil unsere Praxen keine sogenannte „Kassenzulassung“ haben. Lediglich drei klassische Therapieformen (Psychoanalyse, psychodynamisches Verfahren und Verhaltenstherapie) werden als Kassenleistung anerkannt (leider).

Welchen Erstattungsanspruch Sie als Versicherungsnehmer bei Ihrer privaten Krankenkasse oder privaten Zusatzversicherung (auch für psychotherapeutische Heilpraktiker) haben, sollten Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer jeweiligen Versicherung klären.

Als Klient in meiner Praxis sind Sie somit Selbstzahler, unabhängig davon wie Sie versichert sind. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Die auftretenden Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und meinem Honorar, sind daher vom Patienten zu tragen.

Der Betrag ist zahlbar in bar, im direkten Anschluss der jeweiligen Sitzung.

 

Was haben Sie davon, diesen Weg als Selbstzahler zu gehen:

Da ich nicht an die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschriebene Verfahren (drei Therapieformen) gebunden bin, kann ich alternativ schnell wirksame Therapieformen nutzen, bei denen die Termine nicht unbedingt wöchentlich, sondern auch in größeren Abständen ausreichend sind.

Dazu zählen unter anderem das systemische Arbeiten (z. b. Aufstellungsverfahren) und die Hypnosetherapie.
Beide Therapieformen sind vom wissenschaftlichen Beirat nach §11PsychFhG anerkannt. Hypnose seit Dez. 2006 und systemisches Arbeiten seit Dez. 2008.
Zur Info: Diese Verfahren sind in anderen Ländern schon länger offiziell anerkannt, in der Schweiz schon seit den 90er Jahren. In Österreich z.B. sind 22 Therapieverfahren zugelassen.

  • Geringere Wartezeiten, Ersttermin im Regelfall schon innerhalb von zwei bis drei Wochen.
  • Termine auch in den frühen Abendstunden sowie am Samstagmorgen möglich.
  • Sie können frei entscheiden, ob Sie die Abrechnung bei einer Versicherung einreichen (Wissen über Ihren Gesundheitstand Dritter – Arbeitsmarkt)
  • Selbstzahler können nach §33 Einkommenssteuergesetz, Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung (Sonderausgaben) geltend machen.

Zu den Sonderausgaben zählen neben Arzneimittelkosten u.a. auch die Behandlung bei Ärzten, Heilpraktikern, Krankengymnasten und Psychotherapeuten. Sprechen Sie diesbezüglich bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater.

(Quelle: BFH, Urteil vom 6.4.1990, BStBI 1990, Teil II Seite 432; Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.1.205, – K2845/02 E)

Liebe Patienten und Klienten, aufgrund der aktuellen Situation und nach langjährig konstantem Honorar komme auch ich nicht daran vorbei , meine Preise den Erhöhungen meiner Nebenkosten anzupassen. Die unten stehenden Preise sind aktualisiert und ab 01.01.2025. Danke für Ihr Verständnis! 

Honorar für psychotherapeutische Begleitung, Beratung und Hypnose:
Erstgespräch: 60 € / 60 Minuten
Einzelgespräch / Sitzung:

 

Verlängerung der Sitzungseinheit:

70 € / 60 Minuten

90€ / 90 Minuten

je 5€ / 10 Minuten

Sozial-Honorar: für Studenten/Auszubildende und Menschen mit Nachweis der Bedürftigkeit 40 € / 60 Minuten

Honorar für systemische Aufstellungsseminare:
Aufsteller:

Stellvertreter/Seminarteilnehmer ohne eigene Aufstellung:

          160 € / Aufstellung

60€ / 1 Tage-Seminar

80€/  2 Tage-Seminar

Aufstellungsarbeit im Einzelsetting:          120 € / 90 Minuten


Ein Aufstellungsseminar, 1 Tag, beginnt in der Regel morgens um 10.00 Uhr und endet abends gegen 18.00 Uhr.

Bei einem 2 Tage-Seminar ist der Beginn am 1.Tag wie gehabt um 10.00 Uhr morgens und endet abends gegen ca. 18.00 Uhr. Am 2.Tag ist der Beginn um 9.00 Uhr morgens und endet ca. 17.Uhr.

 

Die Preise sind reines Therapeuten-Honorar.

 

Grundsätzliches:

Termine immer nach telefonischer Vereinbarung. Während einer Behandlung bin ich, wie Sie sicher verstehen können, nicht direkt erreichbar. Bitte hinterlassen Sie mir dann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe schnellstmöglich zurück.

Terminvereinbarungen sind verbindlich und Absagen oder der Wunsch nach Verlegung des Termins sind bis 48 Stunden vorher kostenlos, danach muss ich eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% berechnen. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn Sie kein eigenes Verschulden an der Absage trifft. Ich danke für Ihr Verständnis.

 

Ich freue mich von Ihnen zu hören und bedanke mich für Ihr Vertrauen

 

Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UstG befreit; meine Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde sind gemäß § 19 UstG oder § 4 (21b) umsatzsteuerbefreit; d.h. die Mehrwertsteuer entfällt.